Schöne neue (alte) Datenschutz-Welt
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Wohldosierte InformationenConsent ­Management Plattformen geben Usern die passenden Informationen und die Sicherheit, Herr über die eigenen Einwilligungen zu bleiben.
DOSSIERS Redaktion 13.09.2019

Schöne neue (alte) Datenschutz-Welt

Seit Inkrafttreten der DSGVO hat sich viel getan. Rechtssprüche auf höchster Ebene geben mittlerweile Auskunft darüber, wie bestimmte Artikel der Verordnung konkret auszulegen sind.

••• Von Celine Polterauer

WIEN. Aus einem Bericht der Europäischen Kommission vom Juli 2019 geht hervor, dass Unternehmen eine Kultur der Rechtstreue entwickeln, während Betroffene sich ihrer Rechte stärker bewusst werden. Gleichzeitig geht auf internationaler Ebene die Entwicklung weiter in Richtung höherer Datenschutzstandards – eine Bilanz, die in die richtige Richtung weist. Galt das erste Jahr als Lernjahr (auch für die Datenschutzbehörden), so darf man davon ausgehen, dass Verstöße gegen die DSGVO ab nun verstärkt geahndet werden.

Richtige Informationen fehlen

In der alten, physischen offline-Welt herrscht – auch dank der „Verhaltensregeln Dialog Marketing” – Klarheit, was im Rahmen der DSGVO erlaubt ist. Richtet man den Blick hingegen auf die Online-Welt, sieht man oft Unklarheit und Unsicherheit. Wie auch das aktuelle EuGH-Urteil zum Facebook-Button zeigt, sind sich Unternehmen oft gar nicht bewusst, welche Daten an wen weitergegeben werden. Ergo fehlen die richtige Information an die User (über die Datenschutzrichtlinien hinaus), die Einwilligung derselben und ein rechtlich bindender Vertrag nach Art. 26 im Falle einer gemeinsamen Verantwortung. Gerade die Definition der Rollen aller an einer Datenverarbeitung Beteiligten sowie das Sich-Bewusstmachen der Datenströme und -übermittlungen (auch in Drittländer) stellen Unternehmen vor Herausforderungen. Dennoch sollte das der erste Schritt sein, ehe die Datenschutzrichtlinien angepasst und Einwilligungssysteme implementiert werden.

Information vs. Usability

Apropos Information und Einwilligung: Auf einer Website sind Cookies für verschiedenste Zwecke im Einsatz (Systemerhaltung, Usability-Optimierung, Analyse, Tracking, Profilerstellung, Marketingzwecke Dritter, etc.). Dazu kommen Social Media-Plug-ins, Retargeting-Technologien u.a. Aus datenschutzrechtlicher Sicht müssen Websitebetreiber ihre Besucher in transparenter und verständlicher Weise an der jeweils richtigen Stelle informieren und in bestimmten Fällen auch deren Einwilligung einholen. Die Usability der Website leidet darunter, der User ist größtenteils damit beschäftigt, sein „Häkchen” zu setzen und Banner wegzuklicken, bevor er den Content einer Website konsumieren kann.

Sogenannte Consent Management-Plattformen können hier Abhilfe schaffen. Sie bieten Usern in wohldosierter Weise Informationen an und stellen sicher, dass sie den Überblick über ihre Einwilligungen nicht verlieren. Ob das der Weisheit letzter Schluss ist, lässt sich noch nicht 100%ig sagen. Wir hoffen auf mehr Klarheit zu den Spielregeln in der Online-Welt mit der Verabschiedung der e-privacy-Grundverordnung.

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