Was sich 2016 ändern wird im Gesundheitswesen
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HEALTH ECONOMY 18.12.2015

Was sich 2016 ändern wird im Gesundheitswesen

Die Beitragssätze für Spitzenverdiener steigen, ELGA kommt flächen­deckend, die neue Hauptverbandsvorsitzende will mehr Prävention.

••• Von Ulli Moschen

WIEN. Der Fokus des österreichischen Gesundheitssystems liegt im kommenden Jahr auf dem Ausbau der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA), in deren Rahmen auch die E-Medikation getestet werden soll. Anfang 2016 bereiten die Krankenhäuser in Niederösterreich, Kärnten und ebenso die Einrichtungen der AUVA die Aufnahme des ELGA-Betriebs vor; die verbleibenden Bundesländer sollen im Herbst folgen. Niedergelassene Ärzte haben ab Mitte 2016 die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis mit ELGA arbeiten, ab Mitte 2017 ist die Nutzung jedoch verpflichtend. Patienten können ihre Daten über das ELGA-Portal – www.gesundheit.gv.at – abrufen. Es soll in nächster Zukunft überarbeitet und für mobile Endgeräte benutzerfreundlicher gemacht werden. Für 2016 ist außerdem die Vorbereitung telefon- und webgestützter Beratungsangebote im Gesundheitsbereich vorgesehen.

Kampf gegen Missbrauch

Um den Missbrauch der E-Card zu verhindern, müssen sich Patienten ab Jahresbeginn 2016 in Spitälern und Ambulanzen ausweisen. Für neue Patienten gilt diese Regelung auch bei den niedergelassenen Ärzten. Die Identitätskontrollen gehören zu den Maßnahmen, die im Zuge des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes eingeführt werden. Eine Ausnahme wird bei Kindern gemacht. Nach einem Stichprobenplan oder bei begründetem Verdacht werden Kontrollore der Krankenkassen Ärzte auf rechts- und vertragskonformes Vorgehen überprüfen, um ungerechtfertigten Ausstellungen von Krankschreibungen beizukommen; sie geben sich mit dafür zu diesem Zweck ausgestellten E-Cards als Patienten aus.

Auch in finanzieller Hinsicht ­stehen 2016 diverse Änderungen an. Menschen mit höherem Einkommen werden im kommenden Jahr zur Kasse gebeten und zahlen höhere Sozialversicherungsbeiträge, weil die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG um 210 € auf 4.860 € erhöht wird. Für Selbstständige steigt sie um 245 € auf 5.670 €. Die KV-Beitragssätze bleiben weiterhin konstant.

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