Mehr Liberté als Egalité
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Bundeskanzler Werner Faymann (re. neben Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner): Die Verschärfung soll den Zuzug auf den Arbeitsmarkt drosseln. Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es, Österreich habe jetzt schon das schärfste Antilohn- und Sozialdumpinggesetz.
PRIMENEWS Redaktion 11.03.2016

Mehr Liberté als Egalité

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit”: Die EU-Kommission überarbeitet die Entsenderichtlinie. Aus Österreich kommt Kritik, aus divergenten Gründen.

BRÜSSEL/WIEN. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit im gleichen EU-Land: Auf Druck von Österreich, Deutschland und anderen „reichen” EU-Staaten hat die EU-Kommission am Dienstag einen Vorschlag für die Überarbeitung der Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 vorgeschlagen. Dieser stieß in Österreich allerdings prompt auf Kritik. „Statt die Entsenderichtlinie zu verschärfen (…), will die EU-Kommission die Richtlinie weiter aufweichen und damit Lohndumping und unfairen Wettbewerb fördern”, warnte etwa der Gewerkschaftsbund. Österreich sieht sich als eines der hauptbetroffenen Länder; zuletzt wurden mehr als 100.000 Arbeitnehmer von Firmen aus anderen EU-Ländern nach Österreich entsandt. Damit war Österreich Zielland Nummer vier in der Union.

Nach EU-Daten ist die Zahl der entsendeten Arbeitnehmer in der EU zwischen 2010 und 2014 um fast 45% gestiegen. 2014 gab es 1,9 Mio. Entsendungen. Die durchschnittliche Entsendedauer beträgt nur vier Monate. Die Kommission will jetzt die maximale Dauer auf zwei Jahre begrenzen; Österreich findet das viel zu lang. Allerdings bedarf der Vorschlag der Kommission noch der Zustimmung der Mitgliedsländer und des EU-Parlaments, es könnte sich also noch einiges ändern.

Keine Prämien für „Versandte”

Grundsätzlich will die Brüsseler Behörde, dass künftig von Firmen ins Ausland entsandte Arbeitnehmer gleich viel verdienen wie lokale Arbeitnehmer. Bisher galten für Arbeitnehmer nur Mindestlohnsätze, entsandte Beschäftigte hatten keinen Anspruch auf Prämien oder Zulagen. Die Kommission nennt ein konkretes Beispiel: In Belgien kann ein Bauarbeiter neben dem Mindestlohn (je nach Lohnkategorie 13,4–19,3€/Stunde) auch ein Schlechtwettergeld, eine Mobilitätsbeihilfe, eine Zulage für besondere Arbeiten und eine Entschädigung für Werkzeugverschleiß bekommen. Am gestrigen Donnerstag ergänzte Klaus Lercher, Geschäftsführer von Trenkwalder Österreich, um ein weiteres Beispiel: Während eine inländische Zeitarbeitsfirma Lohnkosten von 30 € aufwärts je Stunde habe, seien dies bei Entsendeten aufgrund geringerer Lohnnebenkosten nur 14 €.

Österreich ist hauptbetroffen

Auch wenn entsandte Arbeitnehmer nur 0,7% der Gesamtbeschäftigung in der EU ausmachen, gibt es in einigen Branchen und Staaten eine starke Konzentration. Auf das Baugewerbe allein entfallen 43,7% aller Entsendungen, gefolgt von der verarbeitenden Industrie (21,8%), der Bildung sowie dem Gesundheits- und Sozialwesen (13,5%) und den Unternehmensdienstleistungen (10,3%). Österreich ist eindeutig ein „Aufnahmeland”: 101.015 Arbeitnehmer wurden laut EU-Angaben 2014 nach Österreich entsandt. Von 2010 bis 2014 ist deren Zahl um mehr als 69% gestiegen. Österreichische Firmen haben zuletzt 48.815 Beschäftigte in andere EU-Länder geschickt (+88,1% vs. 2010).

Die meisten Menschen, die kurzzeitig für eine ausländische Firma in Österreich arbeiteten, kamen aus Slowenien (30%) und Deutschland (27%). Andere wichtige Herkunftsländer waren 2014 Ungarn, Slowakei, Polen und Italien. Die von heimischen Unternehmen entsandten Arbeitnehmer gingen überwiegend nach Deutschland (48%) und in die Schweiz (10%).

IV strikt gegen Verschärfung

Derzeit gilt das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit” nur für das Baugewerbe, und die Mitgliedsstaaten können selbst entscheiden, ob sie Kollektivverträge auf entsandte Arbeitnehmer in anderen Sektoren anwenden wollen. Wobei gerade die Baubranche als problematisch gilt – und das Eintreiben von Strafen etwa in Osteuropa als schwierig.

„Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der grundlegenden Säulen, auf denen die EU ruht. Gerade angesichts der ohnehin herausfordernden Zeiten diese leichtfertig zu beschädigen, ist nicht nachvollziehbar”, kommentierte Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), die Bestrebungen nach einer Verschärfung der Richtlinie. Diese seien „entbehrlich sowie kontraproduktiv”. (red)

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