Verfällt Europa in die US-Ethikhysterie?
© APA/AFP/Vincenzo Pinto
PRIMENEWS 04.03.2016

Verfällt Europa in die US-Ethikhysterie?

Nicht nur amerikanische Konzerne mischen Europas Unternehmen in Sachen Ethik auf. Auch der Papst nimmt sie neuerdings ins Gebet.

••• Von Ulf D. Posé

Vor vier Tagen traf Papst Franziskus erstmals in der Geschichte 7.000 Unternehmer in Rom, um mehr Ethik von ihnen einzufordern. Ob er sich allerdings vorstellen kann, wie das konkret abläuft, wenn Unternehmer sich mit Ethik beschäftigen? Etwa im Zuge eines Ethik-Kodex-Projekts, das gern in die Hände von Personalreferenten gelegt wird, in dem aber auch verschiedene Führungskräfte involviert sind? Nehmen wir das fiktive Beispiel eines Chemiekonzerns: Unsere Projektleiterin heißt W.; sie meint, Ethik-Kodizes sollten Regeln enthalten, die einerseits praktikabel, andererseits auch wenig dogmatisch seien. Der Marketingleiter des Unternehmens, R., ebenfalls involviert, sieht das anders: „Unsere Regeln müssen klar, für jeden verbindlich und deutlich sein. Ich denke, solche Regeln sollten vor allem ganz klare Handlungsanweisungen sein. Als erstes sollten wir etwas zur Führung sagen, also wir führen kooperativ. Dann, dass wir nach dem Prinzip der Delegation führen, dass unsere Mitarbeiter unser wichtigstes Kapital sind und unsere Kunden unsere Partner. Schließlich noch was zu unseren Produkten. Ich denke an: Unsere Produkte gehorchen höchsten Ansprüchen.” Seine Kollegen steuern ähnliche Grundsätze bei, etwa: „Wir tun, was wir sagen” und „Wir sagen, was wir denken”. Besonderen Anklang findet: „Wir handeln im langfristigen gesellschaftlichen Interesse.” R. hat aber noch mehr auf Lager „Wir halten uns selbst für vertrauenswürdig” sowie „Wir handeln nach unseren Überzeugungen”. Und für ihn ist klar: Die Kapitaleigner müssen ebenfalls vorkommen. Seine Idee dazu: „Unser Ziel ist profitables Wachstum als Grundlage für nachhaltigen Erfolg. Wir setzen uns ehrgeizige Ergebnisziele und wollen für die, die uns ihr Kapital anvertraut haben, hervorragende Renditen erwirtschaften.” Ebenfalls nicht fehlen dürfe: „Führungskräften sind persönliche Beziehungen zu Mitarbeitern untersagt” und „Jedes Fehlverhalten ist unverzüglich der Personalführung zu melden; dazu gehören auch vermutete Verstöße gegen die Ethik-Kodizes.” Hat R. damit, wie er glaubt, entscheidende Beiträge zu vernünftigen, jederzeit kontrollierbaren ­Regeln geleistet?

Hinterfragen lohnt immer

Beginnen wir mit dem Grundsatz „Wir führen kooperativ”: Wie oft kommt es in einem Unternehmen vor, dass Kooperation in der Führung gar nicht möglich ist. Viel sinnvoller und wichtiger wäre es, nach dem Prinzip zu handeln, sorgsam mit Mitarbeitern umzugehen. Das kann durchaus auch einmal recht autoritär geschehen. Die Vorschrift, kooperativ zu sein, führt nur zu einer Erkenntnis: Sobald ich kooperativ bin, kann man mir selbst einen Misserfolg nicht mehr vorwerfen. Ich kann mich hinter meiner Kooperation verstecken.

„Wir sagen, was wir denken”: Das kann manchmal ganz schön beleidigend sein, wenn wir Menschen mit unseren Gedanken konfrontieren. Viel interessanter könnte es sein, den Grundsatz umzuformulieren – in ein „wir sagen das, was wir denken, in einer für den Gesprächspartner verträglichen Weise”.
„Wir tun und sagen, wovon wir überzeugt sind”: Dieser Passus trifft nur dann zu, wenn die Überzeugung auch von Wissen und nicht nur Meinen getragen ist. Auch wird hier implizit unterstellt, dass die Überzeugung eine ethisch-motivierte Überzeugung ist.
„Wir handeln im langfristigen gesellschaftlichen Interesse”: Wahrscheinlich werden nicht wenige Mitarbeiter eines Unternehmens dies genau nicht tun. Außer, sie meinen mit ‚gesellschaftlichem Interesse’ Unternehmens-Interessen. Interessanter wäre es, wenn die Unternehmensinteressen mit der gesellschaftlichen Verantwortung verträglich gehalten würden. Hier wird implizit ausgesagt, dass im Konfliktfall die gesellschaftliche Verantwortung vor die Unternehmensinteressen gestellt werden muss. Die Frage ist, ob genau dies tatsächlich passieren würde.
„Wir halten uns selbst für vertrauenswürdig”: Was für ein Unsinn. Wer hält sich schon nicht für vertrauenswürdig?
„Wir handeln nach unseren Überzeugungen”: Tja, es kommt auf die Qualität der Überzeugung an. Manche Menschen sind von Ideen überzeugt, die menschenfeindlich sind.

Je konkreter, desto unsinniger

Den Teilnehmern des Projekts scheint zunächst der Unterschied zwischen materialen und formalen Ethik-Regeln nicht klar zu sein. Materiale Normen regeln immer den konkreten Fall mit einer konkreten Handlungsanweisung; formale Normen geben eine generelle Orientierung vor, die im konkreten Fall material ausgestaltet werden muss. Formale Normen haben den Vorteil, dass von den Handelnden eine hohe Verantwortung für die konkrete Ausführung abverlangt wird, während materiale Normen dazu verführen, sich hinter der Einhaltung der Norm zu verstecken, falls der Erfolg ausbleibt. Die bisher bekannten Benimmregeln des „Code of Conduct” oder Integrity Code” oder „Business Conduct Guideline” werden von verschiedenen Unternehmen missbräuchlich als „Ethik-Kodex” bezeichnet. Bei genauerer Untersuchung solcher Benimmregeln stellt sich heraus, dass fast willkürlich informelle Unternehmenskultur („Wie macht man das bei uns?”) zur Ethik hochstilisiert wird. Das lässt befürchten, dass Mitarbeiter in ihrem Verhalten so stark normiert werden, dass für Persönlichkeit kein Platz mehr bleibt.

Spätestens seit der Enron-Affäre sind Redlichkeit und Ethik ein weltumspannendes Thema in der Wirtschaft; Enron wurden nicht nur betrügerische Bilanzmanipulationen vorgeworfen, das Management hatte sich während der Insolvenz auch noch persönlich bereichert. 2003 verpflichtete die amerikanische Börsenaufsicht SEC daraufhin alle börsenotierten Unternehmen, einen „Code of Business Conduct and Ethics” zu implementieren. In diesem sind Interessenskonflikte, lauteres Geschäftsgebaren, Verpflichtung von Mitarbeitern auf Einhaltung solcher Regeln, etc. enthalten. Diese ethischen Standards sind in den USA rechtsverbindlich. Das führt dazu, dass versucht wird, jeden möglichen Fall von nicht redlichem oder nicht ethischem Verhalten zu erfassen, auch anzügliche Blicke, Verhalten, das irgendwie anzüglich gedeutet werden kann und ähnlicher Unsinn. Mitarbeiter werden aufgefordert, jede Form von tatsächlich stattgefundenem oder vermutetem Fehlverhalten anzuzeigen, notfalls anonym. Das riecht nach Gesinnungsschnüffelei. Wer entscheidet, ob ein Blick anzüglich war? Der Angeklagte kann in solch einem Fall kaum nachweisen, dass er sich ethisch korrekt verhalten hat. Missliebige Mitarbeiter könnten unter dem Deckmantel des ethisch-korrekten Verhaltens dem Mobbing preisgegeben werden. Bei Entwicklung von materialen Regeln ist es nahezu unmöglich, alle Fälle ethisch korrekten, bzw. unkorrekten Verhalten zu ermitteln.

Achtung Denunziantentum!

In manchen Ethik-Richtlinien wurden Mitarbeiter angeregt, ihre Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeiter zu bespitzeln. Sogar anzügliche Blicke seien anzuzeigen. Amerikanische Vorstellungen von sozial-verträglichem Miteinander sind andere als europäische oder österreichische. Diese eins zu eins auf unsere Verhältnisse zu übertragen, führt zu einer sozial-unverträglichen Umgangsform.

Ethische Regeln müssen entweder kulturübergreifend sein (was amerikanische Ethik-Kodex-Vorstellungen nicht sind) oder kulturspezifisch (also aus der jeweiligen Kultur heraus selbst entwickelt werden). Damit sind sie nicht übertragbar. Das musste etwa der US-Konzern Wal- Mart zur Kenntnis nehmen, als er die amerikanischen „Code of Ethics” eins zu eins auf Deutschland übertragen wollte. Die Gewerkschaft Ver.di wehrte sich, da die Regeln teils zustimmungspflichtig waren. Vor Gericht wurden einige Ethik-Regeln von Wal- Mart dann als grundgesetzwidrig eingestuft; es wurden Persönlichkeitsrechte verletzt.

Wie aber kam es zu Regeln, die für uns nach Gesinnungsethik riechen? Dazu muss man das amerikanische Informationsverhalten verstehen. Die Rechtssprechung beruht auf dem „Case Law”, einem aus dem 12. Jahrhundert stammenden Verständnis, nach dem ein „Urteil nach Überzeugung” gefällt werden soll. Gleichzeitig gibt es die „Class Actions”, die Sammelklagen, die dem Einzelnen mehr Macht bei einer Prozessführung verschaffen, und den „Freedom of Information Act”, der es jedem amerikanischen Bürger erlaubt, jede Information zu verlangen, die er gern hätte. So ist es jedem x-beliebigen Bürger möglich, etwa einen Politiker aufzufordern, seine Tankquittung vom 13.2.1964 vorzulegen. Diese Informationsfreiheit war es, die in den USA zu immer präziseren Regeln für den Benimm einer öffentlichen Person führte. Es ging dabei nicht nur um die Vermeidung von Interessenkonflikten, sondern vor allem um die Vermeidung des ­Anscheins von Interessenskonflikten. Damit landete die amerikanische Business-Ethik bei der Gesinnung.
Heute haben fast 90% der US-Firmen einen Code of Ethics. Der Chairman von Textron (rd. 43.000 Mitarbeiter in 40 Ländern der Welt, rd. 10 Mrd. USD Umsatz), Lewis B. Campbell, z.B. verpflichtet seine Mitarbeiter etwa, alle tatsächlichen oder scheinbaren Konflikte zu melden und den Anschein eines Interessenkonflikts zu vermeiden. Belästigungen aller Art sind verboten. Vorgesetzte sollen das Thema wechseln, wenn eine Bemerkung unangemessen ist, aufwendige Bewirtung und unangemessene Unterhaltung sind tabu. Alle Mitarbeiter weltweit müssen diese Richtlinien befolgen, „auch wenn sie nicht den üblichen einheimischen Praktiken entsprechen”.

Guter Grund?

US-Unternehmen versuchen mit solchen Ethik-Regeln, aufwendigen Prozessen aus dem Weg zu gehen. Dennoch kommt es manchmal zu für uns komisch anmutenden Entscheidungen. Ich denke etwa an Boing-CEO Harry Stonecipher, der das Unternehmen wegen eines Verhältnisses zu einer weiblichen Führungskraft verlassen musste, die weder zu seinem Bereich gehörte, noch war er ihr gegenüber weisungsbefugt. Aber Boings Ethik-Richtlinien schrieben nun einmal vor, dass ein Mitarbeiter keine Liebesbeziehung zu einer Kollegin unterhalten darf. So endete sein Engagement bereits nach 18 Monaten.

Es wird nicht leicht sein, eine Ethik-Hysterie in Europa zu verhindern. Wenn wir begreifen, dass Redlichkeit den Rechtraum erfassen wird, und wenn Justitia sich mehr als bisher der Redlichkeit bemächtigt, dann werden wir sehr gut aufpassen müssen, dass redliches Bemühen – also eine redliche Absicht – auch unbedingt an redliche Kompetenz gekoppelt werden muss. Sonst: siehe Amerika!

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