WIEN. Nach der „Strompreisbremse” für Privathaushalte hat sich die Bundesregierung nun auch auf eine Förderrichtlinie des schon im Sommer angekündigten Energiekostenzuschusses für Betriebe geeinigt: „Energieintensive” Unternehmen – solche, deren Energiekosten zumindest drei Prozent ihres Umsatzes betragen – sollen mit insgesamt 1,3 Mrd. € gefördert werden; von dem Drei-Prozent-Eingangskriterium ausgenommen sind Unternehmen bis maximal 700.000 €, wodurch auch kleinere Handelsbetriebe in den Anwendungsbereich fallen.
Der Zuschuss soll ab Mitte November beantragt und noch heuer ausgezahlt werden; die geförderten Betriebe dürfen keine Heizschwammerl einsetzen und ihre Geschäfte nachts nicht beleuchten.
„Wichtige erste Maßnahme”
Unisono bemängelten die wichtigsten Handelssprecher des Landes – Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will und WKÖ-Handelsspartenobmann Rainer Trefelik –, dass ein Teil der Händler „durch die Finger schaut”; beide Interessensverbände sahen in der Maßnahme aber einen „ersten Schritt”.
Es brauche „auf EU-Ebene endlich ein Handeln, um das Merit-Order-System weiterzuentwickeln”, so Will, der im Energiekostenzuschuss vor allem eine „Symptombekämpfung” sieht; in diese Forderung miteinstimmend, sprach sich Trefelik darüber hinaus für eine Nachbesserung des Energiekostenszuschusses aus – so sei eine Berücksichtigung der gestiegenen Treibstoffpreise ebenso nötig wie eine Verlängerung des Förderzeitraums von Februar 2022 bis Mitte 2023 (statt nur bis September 2022). (red)