Eckpunkte fixiert
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Präsentierten mit den Ministern Leonore Gewessler und Martin Kocher (nicht am Bild) den Energie­kostenzuschuss: Kanzler Karl Nehammer (r.) und Vizekanzler Werner Kogler.
RETAIL Redaktion 30.09.2022

Eckpunkte fixiert

Der Rahmen des Energiekostenzuschusses für Betriebe steht, 1,3 Mrd. Euro sollen fließen.

WIEN. Nach der „Strompreisbremse” für Privathaushalte hat sich die Bundesregierung nun auch auf eine Förderrichtlinie des schon im Sommer angekündigten Energiekostenzuschusses für Betriebe geeinigt: „Energieintensive” Unternehmen – solche, deren Energiekosten zumindest drei Prozent ihres Umsatzes betragen – sollen mit insgesamt 1,3 Mrd. € gefördert werden; von dem Drei-Prozent-Eingangskriterium ausgenommen sind Unternehmen bis maximal 700.000 €, wodurch auch kleinere Handelsbetriebe in den Anwendungsbereich fallen.

Der Zuschuss soll ab Mitte November beantragt und noch heuer ausgezahlt werden; die geförderten Betriebe dürfen keine Heizschwammerl einsetzen und ihre Geschäfte nachts nicht beleuchten.

„Wichtige erste Maßnahme”

Unisono bemängelten die wichtigsten Handelssprecher des Landes – Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will und WKÖ-Handelsspartenobmann Rainer Trefelik –, dass ein Teil der Händler „durch die Finger schaut”; beide Interessensverbände sahen in der Maßnahme aber einen „ersten Schritt”.

Es brauche „auf EU-Ebene endlich ein Handeln, um das Merit-Order-System weiterzuentwickeln”, so Will, der im Energiekostenzuschuss vor allem eine „Symptombekämpfung” sieht; in diese Forderung miteinstimmend, sprach sich Trefelik darüber hinaus für eine Nachbesserung des Energiekos­tenszuschusses aus – so sei eine Berücksichtigung der gestiegenen Treibstoffpreise ebenso nötig wie eine Verlängerung des Förderzeitraums von Februar 2022 bis Mitte 2023 (statt nur bis September 2022). (red)

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