BRÜSSEL/WIEN. Die EU-Kommission hat in der Vorwoche ihre Zwischenlösung für eine Digitalsteuer auf europäischer Ebene vorgeschlagen. Sie soll drei Prozent betragen und für Unternehmen gelten, die weltweit 750 Mio. € an Erträgen pro Jahr oder in der EU mindestens 50 Mio. € Erträge erwirtschaften. Die Einnahmen aus der Übergangssteuer, die recht gezielt auf Amazon gerichtet ist, werden auf 5 Mrd. € in der EU geschätzt.
Der Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, sagte, die Digitalisierung erfordere eine Anpassung der herkömmlichen Vorschriften. Erste Wahl wären Vorschriften auf globaler Ebene mit der OECD. Derzeit werde ein inakzeptabel hoher Teil der Gewinne überhaupt nicht besteuert. EU-Steuerkommissar Pierre Moscovici sagte, „unsere Vorschriften aus der Vor-Internet-Ära erlauben es den Staaten nicht, in Europa tätige Digitalunternehmen zu besteuern, wenn diese hier nur eine geringe oder keine physische Präsenz aufweisen”.
Dies bedeute ein „ständig wachsendes schwarzes Loch” für die EU-Staaten, da ihre Steuerbasis schwinde. Deshalb schlage die Kommission neue Rechtsstandards sowie eine Übergangssteuer für digitale Tätigkeiten vor.
Gemeinsames Vorgehen
Notwendig sei längerfristig eine gemeinsame Reform der Körperschaftssteuer-Vorschriften der EU für digitale Tätigkeiten. Dieser Vorschlag würde es den EU-Staaten erlauben, Gewinne, die in ihrem Hoheitsgebiet erwirtschaftet werden, auch ohne eine physische Präsenz eines Unternehmens in ihrem Gebiet zu besteuern. Die neuen Vorschriften würden sicherstellen, dass Online-Unternehmen genauso wie herkömmliche Unternehmen einen Beitrag zu den öffentlichen Einnahmen leisten.
Nur ein kleiner Schritt?
Die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) beurteilt diese Pläne nach einer ersten Analyse zwiespältig: „Es ist ein viel zu kleiner, ein Minischritt, aber wenigstens führt er in die richtige Richtung”, sagt dazu Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel. Problematisch bei einer solchen Steuer wäre, dass österreichische Unternehmen die Steuerlast unter Umständen zu tragen hätten. Diese Steuer wäre nicht von Doppelbesteuerungsabkommen erfasst und würde damit auch eine Rechtsunsicherheit bringen.
Es gelte, die Herausforderung zu bewältigen, die da heißt: Schaffung einer Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen heimischen Händlern und ausländischen, im Onlinebereich tätigen Großkonzernen. Die werde durch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung einer ‚Ausgleichssteuer' auf sogenannte digitale Dienste jedenfalls – noch – nicht hergestellt, kritisiert Thalbauer. (nov)