Arznei-Versandhandel wird jetzt genau geregelt
HEALTH ECONOMY Ina Schriebl 06.03.2015

Arznei-Versandhandel wird jetzt genau geregelt

Onlineapotheken Gesundheitsministerium schickt Entwurf für Versandhandelsverordnung in Begutachtung

Ab 25. Juni dürfen österreichische Apotheken Medikamente online verkaufen – Logistik als Hürde.

Wien. Ab 25. Juni 2015 ist es so weit: Dann wird es EU-weit und auch in Österreich Apotheken erlaubt, rezeptfreie Medikamente über das Internet zu verkaufen. In manchen Ländern wie Deutschland werden sogar rezeptpflichtige Produkte erlaubt sein – das ist in Österreich aber ausgenommen. Grundlage ist die europäische Fälschungsrichtlinie, die bereits im österreichischen Arzneimittelgesetz umgesetzt wurde. In einer lange erwarteten Verordnung, die am Dienstag in Begutachtung ging, sollen die Auflagen für Apotheken definiert werden, hieß es seitens des Gesundheitsministeriums.

EU bringt Kennzeichnung

Konsumenten in Österreich war bisher bereits erlaubt, rezeptfreie Medikamente aus dem EU-Ausland im Internet zu bestellen. Österreichischen Apotheken war der Versand jedoch nicht gestattet. Durch die Vorgabe der EU muss dies nun aber erlaubt werden. So dürfen ausschließlich Apotheken – und nicht auch etwa Drogeriemärkte oder Supermärkte – rezeptfreie Medikamente via Internet verkaufen. Zudem müssen die Apotheken ihre Tätigkeit beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) melden und werden von diesem auch kontrolliert; auf der Homepage der BASG wird dann eine entsprechende Liste veröffent-licht. Um die Bevölkerung EU-weit bei der Suche nach sicheren Bezugsquellen zu unterstützen, wurde innerhalb der Union zudem ein verpflichtendes gemeinsames Logo geschaffen.Österreich will die EU-Regelungen möglichst streng umsetzen: „Hohe Qualitätsvorgaben und der Versand ausschließlich über Apotheken schützen die Konsumenten vor Arzneimittelfälschungen und erhöhen die Arzneimittelsicherheit”, sagte Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ). Kaufen dürfen Kosumenten nur für den privaten Gebrauch und auch ohne Mindestbestellmenge. Die Anbieter müssen zudem Arzneimittel zurücknehmen und dann fachgerecht entsorgen. Besteller müssen sich mit ihren Daten bei der Apotheke registrieren. Entscheidend und wohl die größte Hürde sind aber die sogenannten letzten Meter der Zustellung. So müssen die Medikamente direkt dem Empfänger übergeben werden und dafür auch eine Empfangsbestätigung ausgefolgt werden. Ano-nymität – eines der Hauptargumente für der Onlinekauf von Medikamenten – ist anders. Dazu kommt, dass die Sendungen so zu transportieren sind, dass sie nicht durch andere Sendungen kontaminiert werden, vor Witterungseinflüssen während des Ladens geschützt sind sowie nicht durch Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Licht oder Ungeziefer beeinträchtigt werden können. Der Lieferant muss das alles auch dokumentieren und belegen können.Der Transportprozess ist zudem „auf Grundlage eines Qualitäts-risikomanagements zu validieren”. Damit, so vermuten Beobachter, könnte auch eines der weiteren Motive für Onlinekauf von Arnzeimitteln kippen – der günstige Preis. Denn die hohen Transportauflagen könnten den Preisvorteil selbst wettmachen.

Kammer bremst

Die Apothekerkammer hat bisher versucht, so gut es geht, gegen Versandhandel mobil zu machen und warnt vor dem Fälschungsrisiko. Zudem fehle die wichtige Beratung, die es nur in den Apotheken gebe. Gerade um mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln zu vermeiden, garantiere nur die Beratung in der Apotheke wirklich Sicherheit, betont die Kammer regelmäßig. Wie viele Apotheken am Versandhandel teilnehmen werden, ist offen.

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