TTIP: Kritik der reinen Vernunft?
PRIMENEWS 22.01.2015

TTIP: Kritik der reinen Vernunft?

Analyse Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström besuchte Österreich, um Bedenken zu zerstreuen; viele Fragen blieben dennoch offen

Chlorhendln ade: Jetzt steht der Investitionsschutz im Fadenkreuz der Kritiker.

Wien. Ursprünglich wurde die Idee zu TTIP positiv aufgenommen; sollte das transatlantische Handelsabkommen doch in der EU einen Wachstumsschub von 0,5% des Bruttoinlandsprodukts auslösen, umgerechnet 120 Mrd. € oder 500 € pro Haushalt. Die Argumente erinnerten an die Zeit vor dem EU-Beitritt Österreichs und den „Ederer-Tausender” ….

Vor fast exakt einem Jahr, am 21. Jänner 2014, wandte sich der damals zuständige EU-Handelskommissar Karel De Gucht an die Wirtschafts- und Handelsminister der EU-28: Die umfassenden Bedenken hätten ihn, so De Gucht, „überzeugt, dass eine öffentliche Reflexion über den Weg, wie die EU diese Verhandlungen in Angriff nehmen soll, notwendig ist”.

„Privatgerichte”

Schon damals standen weniger die Chlorhendln als die umstrittenen Investitionsschutzklauseln im Mittelpunkt der transatlantischen Dispute. Diese Klauseln erlauben es Unternehmen, Staaten auf internationaler Ebene vor nicht-öffentlichen Schiedsgerichten zu klagen – ein Ansatz, der nicht nur bei NGOs für Unverständnis sorgte. Zuletzt mischte sich auch noch Sorge um ein Aufweichen der geschützten Herkunftsbezeichnungen in die Überlegungen der Europäer. Am Dienstag jedenfalls war die neue Handelskommissarin Cecilia Malmström in Wien, um erneut für das Abkommen zu werben. Bei einer Debatte bekannte sich allein Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zu dem geplanten Abkommen – „wir können von einem gut gemachten Abkommen nur profitieren”, sagte er. Allerdings ortet auch Mitterlehner „vier offene Themenbereiche”: Die Transparenz des Abkommens, die Garantie hoher Standards, der Inves-titionsschutz und die Einbindung nationaler Parlamente. Greenpeace-Chef Alexander Egit fokussierte erneut auf den Investitionsschutz und die damit befassten „Privatgerichte”: Es habe sich bereits „eine Art Klagsindustrie” entwickelt. Malmström argumentiert hingegen, dass die Klauseln in TTIP im Vergleich zu älteren Abkommen deutlich verbessert worden seien. Außerdem sei die Aufnahme dieser Klausel, erinnerte sie, in den einschlägigen Abkommen nicht einseitig von den USA, sondern von den 28 Mitgliedsländern „einstimmig gefordert worden”.Geheimniskrämerei am Anfang sei sicher ein Fehler gewesen, so Malmström, das sei aber von einigen Mitgliedsländern so gewünscht worden. Alles werde man aber nie veröffentlichen können, sonst würde man die Verhandlungen unmöglich machen.

Sonst ist China am Ruder

Eine Lanze für das Abkommen brach auch Karin Exner-Wöhrer von der Industriellenvereinigung, Vorstand der Salzburg Aluminium AG. Vor allem die wechselseitige Akzeptanz von Standards und Qualitätsprüfungen seien für mittelgroße Firmen eine große Erleichterung, die den Export beschleunigen könne.In der Aktuellen Europastunde zu TTIP am Mittwoch im Nationalrat warnte Bundeskanzler Faymann: Man müsse nicht darauf warten, „dass Konzerne mit millionenschweren Schadenersatzklagen Druck ausüben”. Am Mittwoch sprach sich auf der anderen Seite des Atlantik US-Präsident Barack Obama in seiner Rede zur Lage der Nation im Kongress nochmals für TTIP aus: Er forderte freie Hand für die derzeit verhandelten Abkommen mit Europa (TTIP) und Asien (TPP). Man dürfe diese Märkte nicht anderen überlassen. „China will die Regeln für die am schnellsten wachsende Region schreiben”, sagte er. „Warum sollten wir das zulassen? Wir sollten diese Regeln schreiben.” (sb/APA)

Präzedenzfall Als „Präzedenzfall” für die Gefahren von Investitionsschutzklauseln wird der Rechtsstreit um die Meinl Bank betrachtet: Der Haupteigentümer der Meinl, die Beleggingsmaatschappij Far East B.V. („Far East”), klagt die Republik Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht – gemäß Artikel 12 des Investitionsschutz-Abkommens zwischen Österreich und Malta – und sieht sich durch „rechtswidrige Handlungen” der Behörden mit mindestens 200 Mio. € geschädigt. Laut Justizministerium ist dies der erste Fall, wo Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht geklagt wird.

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