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Google Fonts & Datenschutz - geht das?

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Erstellt von Siegfried Stepke on 13/09/2022

Google Fonts & Datenschutz - geht das?

Aktuell steht die Nutzung von Google Fonts für Websites in der Kritik. Mit einigen Tipps können Sie prüfen, ob Sie Google Fonts datenschutzkonform eingebunden haben - wir zeigen wie.

Der verantwortungsvolle Umgang mit Daten hat im Digitalmarketing speziell und im Unternehmertum generell oberste Priorität. Die Änderungen im Datenschutzrecht der letzten Jahre haben viel Unsicherheit erzeugt, denn oft hinkt die Theorie der Praxis hinterher. Die Datenschutzkonformität der Systeme wird immer wichtiger, nicht nur, um sich vor Strafen zu schützen. Wir geben in diesem Artikel Tipps, wie das im Fall von Google Fonts möglich ist.


Abmahnwelle zur Nutzung von Google Fonts

Alles hat mit dem Urteil des Landgerichts München vom 20.01.2022 begonnen, wonach bei der dynamischen Einbindung von Google Fonts ein unzulässiger Drittland-Transfer von personenbezogenen Daten erfolgt. Das Gericht sprach für den Eingriff in Persönlichkeitsrechte (Stichwort: Kontrollverlust über personenbezogene Daten und damit verbundenes Unwohlsein) einen Schadenersatz in Höhe von EUR 100 zu. 

Seit Anfang Juli hat ein österreichischer Anwalt systematisch zahlreiche Abmahnungen an kleine und mittlere Unternehmen in Österreich, die Google Fonts auf deren Websites einbetten, verschickt. Er fordert für seine, stets identische, Mandantin Schadensersatz in der Höhe von EUR 100, Kostenersatz in der Höhe von weiteren EUR 90  und stellt ein Auskunftsbegehren nach der DSGVO. 

Datenschutz als Geschäftemacherei?

Das Thema hat viele Medien und Datenschutzanwälte in Österreich erreicht. Die Abmahnwelle hat nicht nur einen Wirbel um die datenschutzkonforme Einbindung von dynamischen Google-Fonts, sondern auch eine Diskussion ausgelöst, ob Datenschutzrecht zu einem Businessmodell für Abmahner verkommt. In den letzten Tagen ist in Medien sogar die Vermutung zu lesen, dass der Abmahnung mit hoher Wahrscheinlichkeit rein automatisierte Websitebesuche zugrunde liegen würden, sodass es keine Person als User gebe und daher gar keine personenbezogene Daten verarbeitet würden.

Die WKO ist alarmiert und hat nun Empfehlungen veröffentlicht. Auch die Datenschutzbehörde reagiert  darauf und stellt Informationen zur Verfügung

Die Frage der Datenschutzkonformität bei der Nutzung von Google Fonts betrifft aber nicht nur die konkret Abgemahnten, bei denen es sich schon um “zehntausende Websites“ handeln soll, sondern unter Umständen 60% aller Website-Betreiber in Österreich, also dem Marktanteil von Google Fonts in Österreich:

Marktanteil Google Fonts in Österreich, Quelle: Buildwith

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